Untersuchungsrahmen für Abschnitte NDS3 und NRW1 von A-Nord festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat die Untersuchungsrahmen für zwei Abschnitte des Vorhabens 1 (Emden Ost – Osterath) festgelegt. Diese führen von der Gemeindegrenze Wietmarschen/Nordhorn zur Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen (Abschnitt NDS3) sowie von dort bis zur Kreisgrenze Borken/Wesel (Abschnitt NRW1). Die Bundesnetzagentur gibt damit den Inhalt der Pläne und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
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Hinweis: Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr 2022 die Nummerierung der Planfeststellungsabschnitte im Vorhaben 1 geändert. Die früheren Abschnitte 1 bis 3 werden nun wie in den Antragsunterlagen als NDS1 bis NDS3 bezeichnet, die ehemaligen Abschnitte 4 und 5 als NRW1 und NRW2. Der Abschnitt 6 wurde aufgeteilt in die neuen Abschnitte NRW3a und NRW3b.