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    Untersuchungsrahmen für Abschnitte NDS3 und NRW1 von A-Nord festgelegt

    Die Bundes­netzagentur hat die Unter­suchungs­rahmen für zwei Abschnitte des Vorhabens 1 (Emden Ost – Osterath) fest­gelegt. Diese führen von der Gemeindegrenze Wietmarschen/Nordhorn zur Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen (Abschnitt NDS3) sowie von dort bis zur Kreisgrenze Borken/Wesel (Abschnitt NRW1). Die Bundes­netzagentur gibt damit den Inhalt der Pläne und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Weitere Informationen:

    Vorhaben 1, Abschnitt NDS3

    Vorhaben 1, Abschnitt NRW1

    Hinweis: Die Bundes­netz­agentur hat im Frühjahr 2022 die Nummerierung der Plan­feststellungs­abschnitte im Vorhaben 1 geändert. Die früheren Abschnitte 1 bis 3 werden nun wie in den Antrags­unterlagen als NDS1 bis NDS3 bezeichnet, die ehemaligen Abschnitte 4 und 5 als NRW1 und NRW2. Der Abschnitt 6 wurde aufgeteilt in die neuen Abschnitte NRW3a und NRW3b.

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