Vorhaben 1 (A-Nord): Veränderungssperren in den Abschnitten C und D
Für die Abschnitte von Raum Wietmarschen bis nach Raum Borken/Schermbeck (Abschnitt C) und von dort weiter bis Osterath (Abschnitt D) erlässt die Bundesnetzagentur je eine Veränderungssperre. Dabei geht es um Bereiche der Städte Bad Bentheim in Niedersachsen und Kempen in Nordrhein-Westfalen. In den ausgewiesenen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirklichung der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen. Außerdem dürfen keine sonstigen erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden.
Weitere Informationen: Vorhaben 1, Abschnitt C und Abschnitt D