Vorhaben 1 (A-Nord): Veränderungssperre im Abschnitt D
Für den Abschnitt vom Raum Borken/Schermbeck nach Osterath (Abschnitt D) erlässt die Bundesnetzagentur eine Veränderungssperre. Dabei geht es um Bereiche auf dem Gebiet der Stadt Tönisvorst. In den ausgewiesenen Bereichen der Gemarkungen St. Tönis und Vorst dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirklichung der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen. Außerdem dürfen keine sonstigen erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden.
Weitere Informationen und der Volltext der Veränderungssperre: Vorhaben 1, Abschnitt D