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Beteiligungsmöglichkeiten
Die Bundesnetzagentur spricht je nach Stand der Planungen verschiedene Gruppen an. Geht es um Grundsätzliches, können sich alle Interessierten einbringen. Potenziell Betroffene haben darüber hinaus noch weitergehende Rechte.
Beteiligung in der Bedarfsermittlung
Am Beginn der Bedarfsermittlung steht der Szenariorahmen. Den stellt die Bundesnetzagentur zur öffentlichen Konsultation. Alle Interessierten können also den Entwurf einsehen und kommentieren. Diese Möglichkeit besteht auch beim Netzentwicklungsplan. Den stellen erst die Übertragungsnetzbetreiber und nach Überarbeitung die Bundesnetzagentur zur Konsultation.
Die Bundesnetzagentur untersucht die Vorhaben aus dem Netzentwicklungsplan auf ihre möglichen Umweltauswirkungen. Wie diese Untersuchung (die Strategische Umweltprüfung) auszusehen hat, klärt die sogenannte Scoping-Konferenz. In der berät sich die Bundesnetzagentur mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden. Die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung bilden den Umweltbericht, den die Bundesnetzagentur gemeinsam mit dem Netzentwicklungsplan zur Konsultation stellt. Dies geschieht wieder öffentlich.
Beteiligung in der Bundesfachplanung
In der Bundesfachplanung müssen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Vorhaben erstmals räumlich konkretisieren. Für jedes Vorhaben stellen sie einen Antrag. Über den diskutieren die Teilnehmenden in einer Antragskonferenz. Dieser Termin wendet sich im Besonderen an die Vertreter der Bundesländer, an Behörden und an Umweltverbände. Die Teilnahme steht aber grundsätzlich allen Interessierten offen.
Im Anschluss an die Antragskonferenzen werden die regionalen Träger öffentlicher Belange nochmals nach ihrer Meinung gefragt. Außerdem sind nun die Anwohner im Bereich der geplanten Trassenkorridore am Zug. Alle können die Planungsunterlagen im Internet oder vor Ort sichten und prüfen, ob sie möglicherweise von einem Leitungsbau betroffen sein könnten. Diese Beteiligungsmöglichkeiten zu nutzen, ist sehr wichtig. Nur, wer sich hier äußert, darf auch am anschließenden Erörterungstermin teilnehmen.
Beteiligung in den Planfeststellungsverfahren
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planfeststellung beginnt ebenfalls mit einer Antragskonferenz. Daran beteiligen sich die Übertragungsnetzbetreiber, die Träger öffentlicher Belange und Umweltvereinigungen. Auch diese Konferenz ist öffentlich.
Sobald es im weiteren Verlauf konkret um die Rechte Einzelner geht, wird jeder Betroffene direkt einbezogen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Höchstspannungsmast auf einem Privatgrundstück errichtet werden soll. Dazu richtet die Bundesnetzagentur ein Anhörungsverfahren aus. Das baut auf den Ergebnissen der Antragskonferenz auf. Alle Betroffenen dürfen sich in der Anhörung äußern.
Weiterführende Informationen:
Akteure kennen