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Methodik und Arbeitshilfen
Die Bundesnetzagentur hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit verschiedene Dokumente erstellt, die eine Orientierung zu den Anforderungen an Bundesfachplanungs- und Planfeststellungsanträge geben und deren Erarbeitung unterstützen sollen.
- Arbeitshilfe artenschutzrechtlicher Minderungsmaßnahmen
- Rahmenpapier Bodenschutz
- Bericht
- Leitfaden
- Positionspapiere
- Methodenpapiere
- Hinweise für die Planfeststellung
- Leitprinzipien zur Eingriffsregelung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
Arbeitshilfe artenschutzrechtlicher Minderungsmaßnahmen
Die »Arbeitshilfe und Standards für die Auswahl artenschutzrechtlicher Minderungsmaßnahmen für verschiedene Fallkonstellationen beim Stromnetzausbau« wurde von der Task Force Netze der Bundesregierung in Auftrag gegeben und von der Bundesnetzagentur gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz erarbeitet. Sie schlägt für bestimmte Fallkonstellationen (unter Berücksichtigung der Betriebsart, der betroffenen Arten/Lebensräume sowie der Datenlage) ein Set an wirksamen Minderungsmaßnahmen für ein möglichst breites Artenspektrum vor. Dabei wurde auf bewährte, in der Praxis etablierte Maßnahmen zurückgegriffen. Diese sind insbesondere im Rahmen der Vorhaben im Anwendungsbereich von § 43m EnWG verwendbar und perspektivisch auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorschiften der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III). Da erforderliche Maßnahmen dabei nicht wie bisher im Rahmen einer Artenschutzprüfung artspezifisch ermittelt werden, schlägt die Arbeitshilfe zu Beschleunigungszwecken für konkrete Beeinträchtigungssituationen bei einer bestimmten Datenlage Maßnahmen vor, die standardmäßig als geeignet empfohlen werden können.
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Rahmenpapier Bodenschutz
Das Rahmenpapier zum Bodenschutz beim Stromnetzausbau soll den Vorhabenträgern insbesondere für die Vorhaben mit Erdkabelvorrang einen Rahmen für die Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in den einzelnen Planungsstufen des Genehmigungsverfahrens geben. Es orientiert sich in dieser Hinsicht unter anderem auch an den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) für die Berücksichtigung des Schutzgutes Boden für erdverlegte Höchstspannungsleitungen.
Bericht
Bund und Länder haben das Anliegen, linienförmige Infrastrukturen zu bündeln, wo immer dies möglich ist. Auf Bitte des damaligen Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier hat die Bundesnetzagentur 2019 einen Bericht zur Anwendung solcher Bündelungsmöglichkeiten linienförmiger Infrastrukturen verfasst. Hintergrund ist die Diskussion um eine Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen. Der Bericht der Bundesnetzagentur gibt einen grundlegenden Überblick über den Rechtsrahmen und die praktische Handhabung des Bündelungsgebots. Er trifft keine abschließenden Aussagen zu Einzelfällen. Diese sind den laufenden Verfahren der Bundesfachplanung und Planfeststellung vorbehalten.
Leitfaden
Der Leitfaden der Bundesnetzagentur informiert über Verfahren, Prüfinhalte und Methodik der Bundesfachplanung. Die Mustergliederung gibt Empfehlungen für die einzureichenden Unterlagen. Beide Dokumente haben den Stand vom 7. August 2012. Die Bundesnetzagentur hat mit diesen Dokumenten frühzeitig zur Gestaltung der Bundesfachplanung Stellung genommen und den Dialog mit Bundes- und Landesbehörden eröffnet. Die Inhalte des Leitfadens wurden mittlerweile in Positions- und Methodenpapieren vertieft und fortentwickelt.
Nach den ersten Erfahrungen sind darüber hinaus in den laufenden Bundesfachplanungsverfahren einzelne Anforderungen konkretisiert worden. Diese Konkretisierungen finden sich jeweils in den Festlegungen zum Untersuchungsrahmen der einzelnen Vorhaben.
Positionspapiere
Seit der Veröffentlichung des Leitfadens hat sich das zugrunde liegende Recht teilweise geändert. So wurden ergänzende Anforderungen an die Antragstellung für Erdkabel-Vorhaben geschaffen, die der Leitfaden und die Mustergliederung nicht abbilden. Nun sind bei Vorhaben mit Erdkabelvorrang die Erdkabel- und Freileitungsabschnitte zu kennzeichnen und Gründe anzugeben, aus denen in Teilabschnitten ausnahmsweise eine Freileitung in Betracht kommt. Die neuen Anforderungen an die Antragstellung sowie an die ergänzenden Unterlagen erläutert die Bundesnetzagentur in den Positionspapieren zur Erdkabel-Methodik.
Das erste Papier behandelt dabei die rechtlichen und methodischen Anforderungen an Anträge auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), die sich aus dem Erdkabelvorrang ergeben. Es soll dazu beitragen, eine transparente Herleitung der Vorschläge der Vorhabenträger zu erhalten und Konsens über eine gute fachliche Praxis zu erreichen. Die Bundesnetzagentur hat im Februar und März 2016 die Öffentlichkeit zu ihrem Entwurf des Positionspapiers konsultiert, zudem wurden zahlreiche Aspekte in einer Methodenkonferenz diskutiert. Im Anschluss hat sie die eingegangenen Hinweise (darunter 84 schriftliche Stellungnahmen) ausgewertet und das Papier überarbeitet. Es wird nun unter anderem deutlicher herausgestellt, welchen Stellenwert das im Gesetz enthaltene Optimierungsgebot der Geradlinigkeit für eine Planung von Trassenkorridoren hat. Dazu werden Kriterien beispielhaft genannt, die bereits für die Strukturierung des Untersuchungsraums herangezogen werden und die einer geradlinigen Verbindung entgegenstehen können. Weiterhin präzisiert das Positionspapier zu den Freileitungs-Ausnahme-Tatbeständen des Gesetzes noch deutlicher, dass ein bewusstes und zielgerichtetes Planen in Ausnahmesituationen, die dann eine Freileitung ermöglichen, nicht erfolgen soll. Ein solches Planen in die Ausnahme wäre mit dem gesetzlichen Erdkabelvorrang nicht vereinbar.
Das zweite Papier beschäftigt sich mit den Anforderungen an die Unterlagen nach § 8 NABEG, die die Vorhabenträger nach den Antragskonferenzen einreichen. Diese enthalten insbesondere die Angaben, die für die raumordnerische Prüfung und für die Strategischen Umweltprüfung (SUP) erforderlich sind; darüber hinaus gehören dazu aber auch Unterlagen zu weiteren Belangen. Das Papier behandelt zudem auch Fragen zur Eingrenzung der näher zu untersuchenden Alternativen sowie zum Vergleich von Trassenkorridoralternativen. Der Fokus liegt auch hierbei auf den Besonderheiten, die sich aus dem Erdkabelvorrang ergeben. Das Positionspapier wurde auf der Methodenkonferenz Erdkabel 2017 mit der Fachöffentlichkeit diskutiert und nach einer vierwöchigen Konsultation anhand der eingegangenen Hinweise überarbeitet.
Methodenpapiere
Sowohl in der Raumverträglichkeitsstudie (RVS) als auch in der SUP ist jeweils eine nachvollziehbare Methodik anzuwenden, um die umfangreichen Inhalte verständlich und nachvollziehbar darzustellen. Die Bundesnetzagentur hat dazu Methodenpapiere erstellt, welche die einzelnen Arbeitsschritte von RVS und SUP standardisieren. Sie sollen auf Basis von Anregungen aus der Fachöffentlichkeit regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Da Freileitungen und Erdkabel unterschiedliche Wirkungen hervorrufen, bedarf es auch zweier unterschiedlicher Methoden. Um dem Erdkabelvorrang für bestimmte Hochspannungsleitungen Rechnung zu tragen, wurden die auf Freileitungen bezogenen Papiere jeweils um speziell auf Erdkabel ausgerichtete Methoden ergänzt. Diese wurden im Zuge der Methodenkonferenz Erdkabel 2017 mit der Fachöffentlichkeit diskutiert. Die Methodenpapiere für Raumverträglichkeitsstudien wurden im Oktober 2020 fortgeschrieben, um veränderte rechtliche Vorgaben zur Bindungswirkung der Raumordnungsziele zu berücksichtigen. Durch eine weitere Fortschreibung im November 2023 wurden unter anderem Änderungen am Raumordnungsgesetz zu Raumordnungszielen, die in Aufstellung befindlich sind, aufgenommen.
Downloads
Methodenpapier zur Raumverträglichkeitsstudie in der Bundesfachplanung (Freileitungen) (pdf, 947 KB)
Methodenpapier zur Raumverträglichkeitsstudie in der Bundesfachplanung (Erdkabel) (pdf, 1 MB)
Methodenpapier zur Strategischen Umweltprüfung in der Bundesfachplanung (Freileitungen) (pdf, 1 MB)
Methodenpapier zur Strategischen Umweltprüfung in der Bundesfachplanung (Erdkabel) (pdf, 825 KB)
Hinweise für die Planfeststellung
Die Bundesnetzagentur hat sich frühzeitig mit den Übertragungsnetzbetreibern zu den Anforderungen an die Unterlagen für die Planfeststellungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) ausgetauscht. Die Ergebnisse dieses Austauschs sollen bei der Erstellung des Planfeststellungsantrags und der weiteren Unterlagen helfen.
Leitprinzipien zur Eingriffsregelung
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist ein Instrument zur Bewältigung der Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft, das auch bei der Planfeststellung notwendig ist. Die Bundesnetzagentur ist bestrebt, einen Rahmen für die Bearbeitung der Eingriffsregelung zu schaffen. Ein erster Schritt ist die Formulierung von Leitprinzipien.
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist Bestandteil der Unterlagen für die Planfeststellung und dient zur inhaltlichen Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Als Arbeitshilfen für die Erstellung des LBP hat die Bundesnetzagentur eine Mustergliederung, ein Mustermaßnahmenblatt sowie einen Planzeichenkatalog für die entsprechenden Karten erarbeitet.
Downloads
Mustergliederung für LBP für Freileitungen und Erdkabel (pdf, 85 KB)
LBP-Maßnahmenblatt (pdf, 941 KB)
Musterlegendenkatalog für LBP (pdf, 2 MB)
Beispielkarte zum LBP-Bestands- und Konfliktplan, Blatt 1 (pdf, 2 MB)
Beispielkarte zum LBP-Bestands- und Konfliktplan, Blatt 1 als Luftbild (pdf, 11 MB)
Beispielkarte zum LBP-Bestands- und Konfliktplan, Blatt 2 (pdf, 1 MB)
Legendenblatt zur Beispielkarte zum Bestands- und Konfliktplan (pdf, 507 KB)
Beispielkarte für Freileitungen zum LBP-Maßnahmenplan (pdf, 1 MB)
Legendenblatt zur Beispielkarte für Freileitungen zum LBP-Maßnahmenplan (pdf, 439 KB)
Beispielkarte für Erdkabel zum LBP-Maßnahmenplan (pdf, 1 MB)
Legendenblatt zur Beispielkarte für Erdkabel zum LBP-Maßnahmenplan (pdf, 497 KB)
Alter Stand: Musterlegendenkatalog für LBP (Version 2019) (pdf, 394 KB)