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Umweltbericht
Die Ausbaumaßnahmen aus dem Netzentwicklungsplan bringen in der Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umweltbelastungen das sein können, hält die Bundesnetzagentur in einem Umweltbericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umweltprüfung.
Zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans führt die Bundesnetzagentur eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Darin werden die Maßnahmen des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans (NEP) geprüft. In der SUP werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.
Die SUP beginnt mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens. Der legt fest, welchen Umfang und Detaillierungsgrad die SUP aufweisen muss. Außerdem gibt er die Methode der Prüfung vor. Mit dieser Methode erstellt die Bundesnetzagentur den Entwurf des Umweltberichts. An der Festlegung des Untersuchungsrahmens beteiligt die Bundesnetzagentur Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Bundesbedarfsplan berührt wird.
Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045
Im Umweltbericht ermittelt, beschreibt und bewertet die Bundesnetzagentur die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte. Die Bewertungsmethode der vergangenen Durchgänge kam erneut zum Einsatz.
Neu ist im aktuellen Durchgang der Bedarfsermittlung allerdings, dass die Übertragungsnetzbetreiber Gleichstrom-Erdkabelvorhaben des Netzentwicklungsplans benannt haben, für die sogenannte Präferenzräume zu ermitteln waren. Dies betraf im Einzelnen die Vorhaben NordOstLink (DC31/DC32), Rhein-Main-Link (DC34, DC35, NOR-x-8 und NOR-x-4), NordWestLink (DC41) sowie SuedWestLink (DC42/DC42plus). Die ermittelten Präferenzräume wurde anschließend in der Strategischen Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan als Untersuchungsräume zugrunde gelegt. Die SUP-Methode wurde daher insbesondere dort angepasst, wo dies aufgrund der Präferenzräume erforderlich war.
Für die ebenfalls geplante Erdkabelverbindung OstWestLink (DC40/DC40plus) konnte die Ermittlung von Präferenzräumen in Folge nicht vorhersehbarer Planänderungen nicht abgeschlossen werden. Es ist beabsichtigt, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche Nachermittlung der betroffenen Präferenzräume zu schaffen.
Shape-Dateien der Präferenzräume (zip, 333 KB)
In der Strategischen Umweltprüfung wurden 185 Maßnahmen bewertet. Davon sind 143 Freileitungen, 15 Erdkabel und 27 Seekabel/Erdkabel. Zu zehn dieser Maßnahmen lagen Angaben für räumliche Alternativen vor. Sie wurden mit den Vorschlagsvarianten der Übertragungsnetzbetreiber verglichen.
Die Methode, mit der die Bundesnetzagentur die Strategische Umweltprüfung durchführt, wurde vorab konsultiert und von der Bundesnetzagentur in einem Untersuchungsrahmen festgelegt.
Ergebnisse im Überblick
Die SUP kommt zu dem Ergebnis, dass rund 49 Prozent der 185 geprüften Maßnahmen geringe oder sehr geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen der Netzverstärkung oder kürzere Neubauten von Freileitungen. Bei rund 30 Prozent der Maßnahmen werden mit Blick auf die ermittelten Konfliktrisiken hohe oder sehr hohe Umweltauswirkungen erwartet. Dies betrifft insbesondere längere Neubaumaßnahmen, die betrachteten HGÜ-Vorhaben mit Erdkabelvorrang und die Offshore-Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee, die die Schutzgebiete entlang der Küsten queren.
Die Strategische Umweltprüfung bezieht sich auf die Maßnahmen aus dem zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom, deren energiewirtschaftlicher Bedarf durch die Bundesnetzagentur bestätigt wurde.
Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan 2023-2037/2045
Umweltbericht 2023-2037/2045, Teil 1-3 (pdf, 23,1 MB)
Umweltbericht 2023-2037/2045, Teil 4: Steckbriefe (pdf, 431 MB)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Zum Bedarfsermittlungsprozess gehörte eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit. In diesem Zeitraum gingen rund 600 Stellungnahmen ein. Alle Stellungnahmen wurden inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente auf ihre Bedeutung für die Entscheidungsfindung geprüft.
Entwurfsdokumente zum Umweltbericht
Der Entwurf des Umweltberichts lag bis zum 28. Dezember 2023 auch in der Bibliothek der Bundesnetzagentur in Bonn aus.
Entwurf des Umweltbericht 2023 - 2037/2045, Teil 1-3 (pdf, 26,8 MB)
Entwurf des Umweltbericht 2023 - 2037/2045, Teil 4 (pdf, 355 MB)
Stellungnahmen zum Entwurf des Umweltberichts
Veröffentlicht sind Stellungnahmen von Behörden, Ministerien und Parteien, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen sind nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser im Onlineformular einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.
Stellungnahmen von Behörden I (pdf, 487 MB)
Stellungnahmen von Behörden II (pdf, 455 MB)
Stellungnahmen von Behörden III (pdf, 442 MB)
Stellungnahmen von Behörden IV (pdf, 365 MB)
Stellungnahmen von Privatpersonen, Vereinen und Sonstigen (pdf, 229 MB)
Auch in diesem Durchgang hat die Bundesnetzagentur wieder Informationsveranstaltungen zur Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese fanden in Form von zwei Web-Konferenzen am 7. und am 19. Dezember 2023 statt. Ziel war es, einen möglichst breiten Dialog mit der Öffentlichkeit über die Ermittlung der Präferenzräume und die Ergebnisse des Umweltberichts zu führen.
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