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    Umweltbericht

    Die Ausbau­maßnahmen aus dem Netz­entwicklungs­plan bringen in der Umsetzung Aus­wirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umwelt­belastungen das sein können, hält die Bundes­netz­agentur in einem Umwelt­bericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umwelt­prüfung.

    Teilnehmerin einer Veranstaltung betrachtet Poster zum Umweltbericht

    Zur Vorbe­reitung eines Bundes­bedarfs­plans führt die Bundes­netz­agentur eine Strategische Umwelt­prüfung (SUP) durch. Darin werden die Maß­nahmen des zweiten Entwurfs des Netz­entwicklungs­plans (NEP) geprüft. In der SUP werden die voraus­sichtlichen Umwelt­auswir­kungen dieser Maß­nahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.

    Die SUP beginnt mit der Festlegung des Untersuchungs­rahmens. Der legt fest, welchen Umfang und Detaillierungs­grad die SUP auf­weisen muss. Außerdem gibt er die Methode der Prüfung vor. Mit dieser Methode erstellt die Bundes­netz­agentur den Entwurf des Umweltberichts. An der Festlegung des Untersuchungs­rahmens beteiligt die Bundes­netz­agentur Behörden, deren umwelt- und gesundheits­bezogener Aufgaben­bereich durch den Bundes­bedarfs­plan berührt wird.

    Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045

    Im Umweltbericht ermittelt, beschreibt und bewertet die Bundes­netz­agentur die voraus­sichtlichen Umwelt­auswirkungen der Netzausbau­projekte. Die Bewertungs­methode der vergangenen Durchgänge kam erneut zum Einsatz.

    Neu ist im aktuellen Durchgang der Bedarfs­ermittlung allerdings, dass die Übertragungs­netz­betreiber Gleichstrom-Erdkabel­vorhaben des Netz­entwicklungs­plans benannt haben, für die sogenannte Präferenz­räume zu ermitteln waren. Dies betraf im Einzelnen die Vorhaben NordOstLink (DC31/DC32), Rhein-Main-Link (DC34, DC35, NOR-x-8 und NOR-x-4), NordWestLink (DC41) sowie SuedWestLink (DC42/DC42plus). Die ermittelten Präferenz­räume wurde anschließend in der Strategischen Umwelt­prüfung zum Bundes­bedarfsplan als Untersuchungs­räume zugrunde gelegt. Die SUP-Methode wurde daher insbesondere dort angepasst, wo dies aufgrund der Präferenz­räume erforderlich war.

    Für die ebenfalls geplante Erdkabel­verbindung OstWestLink (DC40/DC40plus) konnte die Ermittlung von Präferenz­räumen in Folge nicht vorherseh­barer Plan­änderungen nicht abgeschlossen werden. Es ist beabsichtigt, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche Nach­ermittlung der betroffenen Präferenz­räume zu schaffen.

    In der Strategischen Umweltprüfung wurden 185 Maßnahmen bewertet. Davon sind 143 Freileitungen, 15 Erdkabel und 27 Seekabel/Erdkabel. Zu zehn dieser Maßnahmen lagen Angaben für räumliche Alternativen vor. Sie wurden mit den Vorschlags­varianten der Übertragungsnetz­betreiber verglichen.

    Die Methode, mit der die Bundes­netz­agentur die Strategische Umweltprüfung durchführt, wurde vorab konsultiert und von der Bundes­netz­agentur in einem Unter­suchungs­rahmen festgelegt.

    Ergebnisse im Überblick

    Die SUP kommt zu dem Ergebnis, dass rund 49 Prozent der 185 geprüften Maß­nahmen geringe oder sehr geringe Aus­wirkungen auf die Schutz­güter erwarten lassen. Hierbei handelt es sich über­wiegend um Maß­nahmen der Netz­verstärkung oder kürzere Neu­bauten von Frei­leitungen. Bei rund 30 Prozent der Maß­nahmen werden mit Blick auf die ermittelten Konflikt­risiken hohe oder sehr hohe Umwelt­auswirkungen erwartet. Dies betrifft insbesondere längere Neubau­maßnahmen, die betrachteten HGÜ-Vorhaben mit Erdkabel­vorrang und die Offshore-Anbindungs­leitungen in der Nord- und Ostsee, die die Schutz­gebiete entlang der Küsten queren.

    Die Strategische Umweltprüfung bezieht sich auf die Maßnahmen aus dem zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom, deren energiewirtschaftlicher Bedarf durch die Bundesnetzagentur bestätigt wurde.

    Öffentlichkeitsbeteiligung

    Zum Bedarfsermittlungs­prozess gehörte eine zehn­wöchige Beteiligung der Öffentlichkeit. In diesem Zeitraum gingen rund 600 Stellungnahmen ein. Alle Stellungnahmen wurden inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente auf ihre Bedeutung für die Entscheidungs­findung geprüft.

    Entwurfsdokumente zum Umweltbericht

    Der Entwurf des Umwelt­berichts lag bis zum 28. Dezember 2023 auch in der Bibliothek der Bundes­netz­agentur in Bonn aus.

    Stellungnahmen zum Entwurf des Umweltberichts

    Veröffentlicht sind Stellung­nahmen von Behörden, Ministerien und Parteien, sofern diese einer Publikation nicht wider­sprochen haben. Sonstige Stellung­nahmen sind nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser im Online­formular einer voll­ständigen Ver­öffentlichung aus­drücklich zugestimmt haben.

    Auch in diesem Durchgang hat die Bundes­netz­agentur wieder Informations­veranstaltungen zur Bedarfs­ermittlung durch­geführt. Diese fanden in Form von zwei Web-Konferenzen am 7. und am 19. Dezember 2023 statt. Ziel war es, einen möglichst breiten Dialog mit der Öffentlich­keit über die Ermittlung der Präferenzräume und die Ergebnisse des Umweltberichts zu führen.

    Ältere Umwelt­berichte

    Die vorherigen Umwelt­berichte, deren Entwürfe und Gutachten können Sie im Archiv herunterladen.

    Weitere Informationen

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